Insbesondere für Paare bestehen diverse Optionen, die Altersvorsorge gemeinsam zu gestalten. Vor allem Frauen, die in der Regel keiner Arbeit mehr nachgehen, können bei der Riester-Rente die volle Förderung bekommen. Auch im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich schöne Vorsorgemöglichkeiten. Partner sollten in Bezug auf die private Altersvorsorge insgesamt einige wichtige Dinge beachten.
Verheiratete Paare profitieren von der Riester-Rente
Viele Verbraucher haben in der heutigen Zeit eine Riester-Rente abgeschlossen. Wenn die Frauen Kinder bekommen und über kein Einkommen mehr verfügen, besteht die Möglichkeit, die volle Förderung zu bekommen, wenn der Mann eine Riester-Rente abgeschlossen hat. Die Frau kann mit einer Einzahlung von jährlich 60,- € die volle Grundzulage bekommen, wenn der Mann die erforderlichen 4 % in seinen Vertrag einzahlt.
Gleichzeitig kann sich die Frau auch die Kinderzulage gutschreiben lassen, wenn ein Kind vorhanden ist. Ehefrauen können also auch ohne Arbeit eine attraktive Zulage erhalten, wenn der Mann seine Riester-Rente bespart. Die Voraussetzung für diese Regelung ist allerdings, dass Paare verheiratet sind. Ohne Eheschließung kann die Frau keine Zulage bekommen. Hat der Mann keine Riester-Rente abgeschlossen, so bekommt die Frau nur im Erziehungsurlaub die Zulage. Arbeiten sogar beide Ehepartner, so müssen natürlich auch beide Partner unabhängig voneinander ihren Vertrag mit 4 % besparen.
Diese Hinweise sollten Paare bei der Altersvorsorge beachten
Auch der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge kann sinnvoll sein. Diese Form der Altersvorsorge lohnt sich für Männer, wenn sie viel Geld verdienen. Auch Frauen sollten ihren Vertrag ungefördert besparen, wenn sie wegen eines Kindes nicht mehr arbeiten. Die Besparung sollte aber nur fortgesetzt werden, wenn die Garantiezinsen hoch sind.
Der Abschluss einer gemeinsamen privaten Rentenversicherung ist übrigens nur dann sinnvoll, wenn die Kosten unter den Kosten von zwei einzelnen Policen liegen. Ehepartner sollten sich in den privaten Versicherungsverträgen gegenseitig begünstigen. Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, sollte im Testament festlegen, dass der uneheliche Partner die Hälfte vom Haus erbt.
Im Falle einer Eheschließung ist das nicht erforderlich. Grundsätzlich sollten sich Paare außerdem gegenseitig bevollmächtigen. Somit kann zum Beispiel in einem Pflegefall jede Entscheidung auch vom Ehepartner getroffen werden.