Die Riester-Rente unterliegt bestimmten Richtlinien und Einschränkungen, die nicht nur von den Kunden, sondern auch von den Anbietern berücksichtigt werden müssen. Unter anderem benötigt der Anbieter einer Riester-Rente eine entsprechende Zertifizierung.
Die Riester-Rente wurde ausschließlich für die Gruppe der gesetzlichen Rentenversicherten konzipiert. Für Selbstständige mit privater Altersvorsorge gibt es die Förderung über die Rürup-Rente.
Riester-Rente stockt gesetzliche Rente auf
Die Zielgruppe der gesetzlich Rentenversicherten wird angesprochen, weil mit den Reformen der Rentenversicherung zu Beginn der 2000er Jahre feststand, dass die gesetzlichen Leistungen ab 2020 nicht mehr genügen werden, selbst wenn Beitragszahler 45 Jahre lang in die Rentenkassen eingezahlt haben.
Die Rentenansprüche sollen mit der Riester-Rente freiwillig so aufgestockt werden, dass der Lebensstandard im Alter nicht sinkt. Der Staat gewährt auf alle Riester-Produkte Zulagen von 154,- € pro Rentensparer und 300,-/185,- € für jedes Kind sowie Steuervorteile, wenn diese die Zulagen übersteigen.
Das damit aufgebaute Vorsorgekapital kann mit dem Rentenbeginn, frühestens mit dem 60. Lebensjahr als Leibrente aufgebraucht werden, wenn ein Leibrentenplan ab dem 85. Lebensjahr besteht.
Eine Umwandlung in andere Riester-Sparformen ist möglich. Das Riester-Kapital kann nicht beliehen werden, damit soll die Aufstockung der Rente gewährleistet bleiben.
Zertifizierung der Anbieter der Riester-Rente
Anbieter einer Riester-Rente erhalten nur dann die Zertifizierung zum Vertrieb der Verträge, wenn sie die gesetzlichen Richtlinien der Riester-Rente berücksichtigen. Dazu gehört, dass bei Auszahlungsbeginn die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen staatlichen Leistungen garantiert werden können.
Die Leistungen dürfen erst mit dem 60. Lebensjahr als Leibrente an den Riester-Sparer fließen, ausgenommen hiervon sind lediglich Berufsgruppen, deren gesetzliche Renten früher gezahlt wird.
Zu einer Zertifizierung gehört zwingend die Verteilung der Vertriebskosten auf fünf Jahre. Ab dem Sommer 2013 wird das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)in Kraft treten, das auch Wechselkosten bei der Riester- und Rürup-Rente auf 150,- € deckelt.
Die Transparenz der Riester-Produkte wird sich erhöhen, ein ”Beipackzettel˜ für genügend Erläuterungen ist einer der Kernpunkte der Reform. Die Riester-Sparer wiederum können die Steuervorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge nur erhalten, wenn sie selbst unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegen.
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