Wer sich für eine private Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrags entscheidet, erhält eine staatliche Altersvorsorgezulage, die abhängig von der familiären Situation des Riester-Sparers unterschiedlich hoch ausfällt.
Familiäre Situation entscheidet
In Konkreten Zahlen ausgedrückt heißt das: Alleinstehende können bis zu 154 € erhalten. Wer verheiratet ist, für den kann sich die Summe auf 308 € verdoppeln. Voraussetzung die zugegeben aber die Einzahlung des Mindesteigenbetrags. Dieser liegt seit 2008 bei 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens.
Weitere Zuschüsse erhalten Familien mit Kindern. 185 € gibt es für Kinder, die vor 2008 zu Welt gekommen sind, für alle jüngeren Kinder gibt es sogar satte 300 €. Für eine Familie mit zwei Kindern kann das einen finanziellen Zuschlag von bis zu 908 € bedeuten.
Auch die berufliche Situation nimmt Einfluss auf die staatlichen Zulagen: So haben Geringverdiener ebenfalls die Möglichkeit in den Genuss finanzieller Unterstützung zu kommen, wenn sie die Zahlung eines Sockelbeitrags von 60 € leisten.
Zulagenantrag
Um die Zulagen zu erhalten, darf man nicht vergessen den Zulagenantrag zu stellen. Für alle, die diesen Antrag nicht jedes Jahr stellen wollen, besteht die Möglichkeit eines Dauerzulagenantrags. Hierfür muss im Antragsformular lediglich die Option des Dauerzulagenantrags angekreuzt werden.
Für jedes Riester-Produkt gibt es staatliche Zulagen. Die Wahl des Produktes wirkt sich nicht auf die Zulagen aus und wird erst in der Auszahlungsphase relevant, denn hier kann die Summe der monatlichen Rente in Abhängigkeit vom gewählten Produkt stark variieren.
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