Für jeden Riester-Vertrag wird eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154,- € gewährt. Hinzu kommen je kindergeldberechtigtem Kind 185,- € (bis 2008 geboren) bzw. 300,- € (ab 2008 geboren).
Dazu muss kein regelmäßiger Zulagenantrag gestellt werden. Ein einmaliger Antrag nach Vertragsabschluss genügt. Dieser wird als Dauerzulagenantrag bezeichnet.
Steuervorteile im Rahmen der Riester-Rente
Die beschriebenen staatlichen Zulagen stehen oftmals im Vordergrund, wenn es darum geht, ob sich der Abschluss eines Riester-Vertrags für den Interessenten lohnt oder nicht. Selbst Verkäufern solcher Vorsorgeverträge ist nicht bewusst, dass die Förderung der Riester-Rente auch einen erheblichen Steuervorteil mit sich bringen kann.
Die vom Riester-Sparer eingezahlten Beiträge können in der Einkommensteuererklärung komplett geltend gemacht werden – bis zu 2100,- € pro Steuerjahr. Vor allem für Riester-Sparer mit hohem Einkommen kann dies zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen.
Die Günstigerprüfung der Riester-Rente
In der Praxis führt das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Sparers eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Damit wird errechnet, ob die für den Sparer mögliche Buchung seiner Zulagen oder eine alternative Steuerersparnis finanziell günstiger wäre.
Bei Menschen mit geringen und mittleren Einkommen ist die Summe der Zulagen in aller Regel höher. Es kommt zur Gutschrift der beschriebenen Zulagen direkt im Riester-Vertrag. Für Riester-Sparer mit hohem Einkommen kann die Steuerersparnis effektiv höher sein als die möglichen Zulagenzahlungen.
In einem solchen Fall kommt es zu einer zusätzlichen steuerlichen Erstattung des Differenzbetrages, wodurch sich für den Betroffenen die Förderung insgesamt erhöht.
Sicher vorsorgen mit der Riester-Rente
- Die besten Riester-Renten 2022 im Vergleich
- Berücksichtigung staatlicher Förderungen & Steuervorteile
- Vergleich in nur 1 Minuten anfordern
- Übersichtliche Vergleiche der aktuellen Testsieger