Eine abgeschlossene Riester-Rente ist jederzeit kündbar, womit einige Nachteile verbunden sind. Die neben den Beiträgen gezahlten staatlichen Förderleistungen von 154,- € pro Riester-Sparer und weitere erworbene Steuervorteile müssten im Kündigungsfall zurückgezahlt werden.
Es bietet sich an, vorerst eine Ruhestellung zu vereinbaren. Auch ein Anbieterwechsel oder der Wechsel zu einem anderen Riester-Produkt kann Vorteile mit sich bringen.
Nachteile einer Kündigung der Riester-Rente
Zunächst entfallen die erhaltenen Förderungen, die bei besser verdienenden Riester-Sparern über die festen Zuschüsse hinausgehen. Sollte eine Steuerersparnis höher ausfallen, berechnet das Finanzamt diese Ersparnis per Günstigerprüfung.
Im Kündigungsfall ist dieser Steuervorteil für die gesamte rückwirkende Zeit hinfällig. Die Anbieter der Riester-Rente ihre Vertriebskosten ein, die in den ersten fünf Jahren einen großen Teil der Beiträge aufzehren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar im Sommer 2012 ein Urteil gesprochen, das diese Praxis untersagt, profitieren werden davon erst künftige Versicherte und Rentensparer. Bislang werden die Kosten noch auf die ersten fünf Jahre verteilt.
Ruhestellung, Reduktion, Anbieter- und Vertragswechsel
Mit der absoluten Ruhestellung eines Riester-Vertrages entfallen die staatlichen Zuschüsse, das angesparte Kapital wird weiter verzinst. Theoretisch kann die Ruhestellung der Riester-Rente bis zum Renteneintritt bestehen bleiben.
Eine Reduktion der Beiträge bis auf einen Mindestbeitrag von 60,- € jährlich lässt die Zuschüsse in reduzierter Form weiterfließen. Der Beitrag errechnet sich dann aus dem Sockelbeitrag des Vorjahresbruttoeinkommens minus der ungekürzten laufenden Zulage.
Der Riester-Vertrag kann darüber hinaus auf einen anderen Anbieter umgeschrieben werden oder es kann eine alternative Sparform gewählt werden. Zu den Sparformen würden die Wohn-Riester, der Fondsspar- oder der Banksparplan zählen.
Der Anbieterwechsel sollte vorgenommen werden, wenn die Renditen des bisherigen Riester-Anbieters nicht zufriedenstellend sind. Hier hat die Regierungskoalition im Januar 2013 den Entwurf zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) verabschiedet. Damit würden die Wechselkosten zu einem anderen Anbieter voraussichtlich auf 150,- € gedeckelt. Daneben soll die Transparenz der Verträge wesentlich erhöht werden.
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