Viele Bundesbürger sind verunsichert, wenn sie den Begriff Riester-Rente hören. Rürups Rentenmodell soll angeblich besser sein – und wer weiß, ob sich die Politik nicht noch eine neue Rentenform als Zusatzversicherung einfallen lässt.
Die Vorteile der Riester-Rente
Für bestimmte Menschen ist die Riester Rentenversicherung die richtige Zusatz-Altersvorsorge. Mit ihr als freiwillige Zusatzversicherung erhält man eine beachtliche staatliche Förderung.
Sie kann eine gute Anlage für später sein, abhängig davon, welche Variante man wählt. Bei der Riester-Rente zahlt man in jungen Jahren freiwillig Beiträge
- in eine Rentenzusatzversicherung
- oder einen Banksparplan
- oder einen Rentenfonds ein.
Belohnt wird man bei der Riester-Rente mit Steuerfreibeträgen und finanziellen Zuschüssen vom Staat. Die staatlichen Zuschussleistungen sind von einer Zertifizierung des Versicherungs- oder Anlageprodukts abhängig. Man erhält dann bei Rentenbeginn alle eingezahlten Beiträge und die Mindestverzinsung garantiert ausgezahlt.
Die Riester-Rente gilt als überaus sichere Ergänzung und Privatvorsorge zur staatlichen Rente. Die Bundesregierung animiert durch Förderung die Bürger dazu, Initiative zu ergreifen, um Altersarmut abzumildern oder auszuschließen.
Die Steuervorteile und die Zulagen interessieren viele Bürger. Viele sehen die Riester-Rente als sichere Anlage für das Alter an.
Riester Rente als private Rentenversicherung
Je nach Einkommen kann die staatliche Förderung in Form von Zulagen oder Steuervorteilen bis zu 50 % erreichen. Die staatliche Förderung lohnt sich. Die Garantie, dass bei Rentenbeginn alles Eingezahlte ausgezahlt wird, ist ein weiterer Vorteil. Wird man im Alter arbeitslos, darf die Agentur für Arbeit die Riester-Sparpläne oder Fonds nicht als Vermögen zählen.
Man ist als Versicherter der Riester-Rente nicht an einen bestimmten Versicherungstarif oder Versicherungsanbieter gebunden, sondern darf zu einem leistungsfähigeren Wettbewerber wechseln. Die Riester-Rente bietet Varianten an, bei denen die Hinterbliebenen im Todesfall abgesichert werden.
Bei Rentenbeginn kann eine einmalige Auszahlung eines Teils des eingezahlten Kapitals vereinbart werden. Vom Rest wird dann die monatliche Zusatzrente bestritten.
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