Riester-Rente: Sparen und profitieren mit Riester-Fondssparplänen

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Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Sparer erhalten Zulagen, welche diese Verträge attraktiv machen.

Es existieren festgelegte Auflagen, die eingehalten werden müssen, damit die Zulagen zur Auszahlung kommen. Angesichts des Vorsorgecharakters der Riester-Rente sind diese Regelungen für die meisten Sparer kein Problem.

Ein geförderter Riester-Fondssparplan lohnt sich

Während in den ersten Jahren nach Einführung der Riester-Rente Versicherungen förderfähig waren, existieren heute andere Sparwege, die genutzt werden können. Eine der neueren Möglichkeiten sind geförderte Fondssparpläne. Es handelt sich um ein nach Anbieter unterschiedliches Konzept, in dessen Rahmen eine Einzahlung in Wertpapiere stattfindet – unter anderem in Aktien.

Dem Riester-Sparer eröffnet sich die Chance auf hohe Gewinne im Laufe der Sparzeit bis zur Inanspruchnahme seines Vertrages. Er riskiert sein Geld nicht, da es gesetzlich vorgegeben ist, dass zumindest zum Ablauftermin des Vertrages alle getätigten Einzahlungen erhalten bleiben müssen.

Dies muss der jeweilige Anbieter garantieren. Diese Vorgabe bezieht sich im Übrigen nicht auf die Einzahlungen des Riester-Sparers. Auch die vom Finanzamt gewährten Zulagen dürfen nicht verloren gehen. Diese gesetzliche Garantievorgabe gilt für alle Arten des Riestersparens und nicht nur für den geförderten Fondssparplan.

Wer Riester-Fondssparpläne nutzt, hat in diesem Punkt einen großen Vorteil. Das Risiko, das beim klassischen Fondssparen vorhanden ist, existiert nicht – zumindest auf den Ablaufzeitpunkt bezogen. Es besteht wie erwähnt eine erhöhte Renditechance, was erfahrungsgemäß vor allem auf langfristige Fondssparpläne zutrifft.

Gerade junge Menschen, die eine lange Sparzeit bis zum voraussichtlichen Abruf ihrer Riester-Rente nutzen könne, sollten im Rahmen von geförderten Fondssparplänen vorsorgen.

Steuerfreie Erträge sind möglich

Wie beschrieben, wird im Rahmen der Riester-Rente mit Fondssparplänen das Geld der Sparer unter anderem in Aktien angelegt. Seit Anfang 2009 ist auf die damit erwirtschafteten Erträge Abgeltungssteuer fällig.

Riester-Fondssparpläne bilden eine steuerliche Ausnahme. Während der Sparzeit fällt keinerlei Abgeltungssteuer an. Alle erwirtschafteten Kursgewinne werden steuerfrei gutgeschrieben. Dies kann für einen zusätzlichen Ertragsschub sorgen, da die üblichen Steuerabzüge nicht stattfinden.

Die später im Rentenalter vorgenommenen Auszahlungen werden versteuert. Da der persönliche Einkommensteuersatz des Riester-Sparers später niedriger ist als 25 %, kann der effektive Abzug später gemindert werden. Dies verschafft dem Anleger einen rechnerischen Steuervorteil gegenüber der klassischen Besteuerung durch die Abgeltungssteuer.


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