Der Traum vom Eigenheim mit der Wohn-Riester-Rente

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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Riester-Verträge sind nachgebessert worden. Dies macht es möglich, modernere und interessantere Sparformen gefördert zu nutzen. Eine beliebte Variante ist die Wohn-Riester-Rente.

Die Riester-Rente mit Leistungen eines Bausparvertrags

Ein Wohn-Riester-Vertrag ermöglicht ein mittels Riester-Zulagen gefördertes Sparen zur späteren Finanzierung von Immobilien. Es besteht keine Pflicht, das Sparguthaben später zu diesem Zweck einzusetzen.

Wer den Wunsch nach Wohneigentum hegt, genießt im Rahmen eines Wohn-Riester-Vertrages wertvolle Vorteile. Bei solch einem Konto handelt es um einen geförderten Bausparvertrag, welcher den gleichen Sparbedingungen bzw. Riester-Vorgaben unterliegt wie andere Formen der Riester-Rente.

Es bieten sich dem Riester-Sparer die gleichen Vorteile wie bei einem Bausparvertrag. Er hat die Möglichkeit, später ein Darlehen aufzunehmen, das in eine Finanzierung von Immobilien eingebunden werden kann. Die Besonderheit eines solchen Bauspardarlehens ist, dass dessen Konditionen vertraglich festgelegt sind.

Eine spätere Konditionsanpassung kann nicht erfolgen. Der Riester-Sparer weiß bei Abschluss seines Wohn-Riester-Vertrages, wie hoch die später gegebenenfalls zu zahlenden Zinsen für das Bauspardarlehen sind. Die Höhe des Darlehensanspruchs richtet sich nach der gewählten Bausparsumme, die von der Höhe der erfolgenden Einzahlungen abhängt.

Das Wohnförderkonto der Wohn-Riester-Rente

Wer sein Riester-Guthaben zur Finanzierung von Wohneigentum nutzt, kann das angesparte Kapital vor seinem 60. bzw. 62. Lebensjahr nutzen – ohne dass Förderungen verloren gehen.

Als Ausgleich für die vorzeitige Kapitalentnahme wird ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet, in dem alle entnommenen Beträge aufsummiert werden. In jedem Jahr, das noch bis zum Beginn der regulären Auszahlungsphase verbleibt, wird dieses Kapital fiktiv mit 2 % verzinst und steigt somit.

Zu Beginn der Auszahlungsphase wird dieses Guthaben des Wohnförderkontos durch die bis zum 85. Lebensjahr des Sparers verbleibenden Jahre dividiert. Der sich daraus ergebende Jahresbetrag wird zum jährlichen zu versteuernden Einkommen addiert, was die Steuerlast des Betroffenen erhöht.

Ob Steuern berechnet werden und wie hoch diese sind, hängt von der Höhe des übrigen Einkommens des Betroffenen ab. Trotz dieser Besteuerung ergeben sich finanzielle Vorteile für den Riester-Sparer.


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