Riester-Rente: Altersvorsorge für Selbstständige mit der Riester-Rente

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Selbstständige planen ihre Altersvorsorge genau, da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Viele Betroffene suchen nach einer alternativen Lösung. Selbstständige sind, wie beispielsweise Künstler, nicht automatisch förderberechtigt, und können somit keine Riester-Rente abschließen.

Generell scheinen freiberuflich Tätige somit von der staatlichen Riester-Rente ausgeschlossen zu sein. Ausnahmen sind hingegen zugelassen und sollten bei der privaten Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Die Voraussetzungen für einen lukrativen Riestervertrag

Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, die Riester-Rente zu beantragen, wenn der Ehepartner zum förderberechtigten Kreis zählt. Der förderberechtigte Ehegatte muss zuvor einen entsprechenden Vertrag eingegangen sein.

Zu dem förderungsfähigen Personenkreis zählen die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Attraktivität des Modells basiert auf der staatlichen Förderung. Der Riestervertrag wird durch steuerrechtliche Zuschüsse begünstigt. Damit der Versicherte in den Genuss derartiger Zulagen kommt, müssen diese bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Die Riester-Rente eignet sich vor allem für solche Freiberufler, die über ein hohes Jahreseinkommen verfügen können. Beiträge bis zu einem Volumen von 4.200,- € pro Kalenderjahr können vom Versicherungsnehmer steuerlich angerechnet werden. Für den Jahresabschluss bedeutet dieser Vorteil, dass die Kosten, die durch die Riester-Rente verursacht werden, bei der jährlichen Steuerlast kompensiert werden.

Zum einen plant der Selbstständige seine individuelle Vorsorge, zum anderen profitiert er von der günstigen Steuerlast in einem Geschäftsjahr.

Ein Alternativmodell für die Riester-Vorsorge

Viele Freiberufler möchten die Vorteile der Riester-Rente nicht verschenken. Obgleich sie und der Ehepartner, nicht zum förderberechtigten Personenkreis zählen, kann die Riester-Rente, im Vergleich zu einem Fond, eine günstige Option sein.

Die Riester-Rente zeichnet sich durch einen festgelegten Sparplan aus. Während der Ansparphase entfällt derweil die steuerrechtliche Abgeltungsteuer. Versicherungsnehmer, die auf eine staatliche Förderung nicht verzichten möchten, entschließen sich oftmals für eine Basisrente.

Bei diesem Rentenmodell können Alleinstehende jährlich einen Betrag von 20.000,- €, Ehegatten ein Einkommen von 40.000,- € pro Kalenderjahr, bei der Steuererklärung geltend machen. Da es sich bei allen Versionen um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, sollten sich Selbstständige vorab um einen umfassenden Vergleich bemühen.

Vor- und Nachteile der Riester-Rente werden schlussendlich sichtbar, sodass der Versicherungsnehmer das individuell beste Angebot annehmen kann.


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