Riester-Renten Ratgeber
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Riester Rente Vergleich - Alles was Sie dazu wissen müssen

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Eingeführt wurde sie im Jahr 2002, ihren Namen hat sie vom früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester erhalten. Auf seine Initiative geht die Förderung der privaten Altersvorsorge durch eine staatliche Zulage zurück. Steuervorteile und staatliche Zulagen machen den Kern der Riester-Rente aus, deren Ziel letztlich darin besteht, die gesetzliche Rente mit einem überschaubaren Eigenanteil zu ergänzen. Mit der Rentenreform des Jahres 2000/2001 wurde nämlich das Niveau der gesetzlichen Rente für zukünftige Generationen gesenkt. Die Nettorente des Eckrentners – des idealtypischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit 45 Jahren Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung – wurde zum damaligen Zeitpunkt von bisher 70 Prozent auf dann nur noch 67 Prozent gesenkt. Die schon damals bestehende Versorgungslücke im Alter wurde also noch einmal vergrößert. Sie zu schließen und den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten, ist das erklärte Ziel jeder privaten Altersvorsorge und ganz besonders der Riester-Rente.

Günstigerprüfung bei der Riester Rente

Die Riester-Rente wird staatlich unterstützt. Diese Unterstützung greift in Form der direkten staatlichen Zulagen oder durch einen Sonderausgabenabzug bei der jährlichen Steuererklärung. Durch die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt ermittelt, ob die Gewährung der staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger sind. Mit der Berechnung wird also festgestellt, welche Fördermöglichkeit der Steuerpflichtige wählen sollte. Der Sonderausgabenabzug ist pro Jahr auf 2.100 Euro limitiert. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs werden die Eigenleistungen sowie die Zulagen vom steuerpflichtigen Entgelt abgezogen. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und mit ihm die Steuerlast. Bei der Günstigerprüfung stellt das Finanzamt fest, ob die Steuerersparnis höher ist als die staatlichen Zulagen. Das Ergebnis wird jeweils abhängen vom persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen, von der Höhe seines Beitrags, von der Höhe der Zulagen und von der steuerlichen Behandlung des Ehepartners. Wenn beide Ehepartner eine Riester-Rente abgeschlossen haben, wird die Günstigerprüfung getrennt durchgeführt, beide Partner können dann maximal 2.100 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Ist einer von beiden nicht unmittelbar förderberechtigt, kommt für ihn die Günstigerprüfung nicht zum Ansatz.

Zulagen und steuerliche Aspekte

Die Zahlung der Grund- und ggf. der Kinderzulage in den Riester-Vertrag erfolgt Jahr für Jahr durch den Staat. Vor allem bei einem recht geringen Eigenanteil machen die Zulagen einen erheblichen Anteil an der jährlichen Einzahlung aus. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines geringen Einkommens maximal den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro einzahlt. Er ist die Voraussetzung für eine vollständige Auszahlung der Zulagen. Die Riester-Rente gilt aufgrund dieser Vorgaben auch als interessante private Altersvorsorge für Menschen mit einem eher geringen Einkommen. Sie profitieren von der Zulagenförderung in besonderem Maße. Dessen ungeachtet erhalten natürlich auch Gutverdiener die Zulagen, sofern sie mindestens vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag einzahlen. Besonders interessant ist aber die steuerliche Betrachtung der Riester-Rente. Eine Besteuerung der Auszahlung erfolgt erst nachgelagert, sobald die erste Zahlung gewährt wird. Die Auszahlung aus der Riester-Rente wird dann gemeinsam mit der gesetzlichen Rente besteuert. Die Riester-Rente unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. Selbst bei Abschluss eines Fond- oder Banksparplans sind Zinsen und Dividenden von der Steuer befreit. In der Ansparphase sind also keine Steuern zu zahlen. Es greift vielmehr ein Steuereffekt, wenn die Versicherungsbeiträge bei der Steuer abgesetzt werden. Der maximal geförderte Betrag liegt bei 2.100 Euro im Jahr, er kann steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren erhöht sich dieser Betrag auf 4.200 Euro jährlich. Wie hoch die Steuerermäßigung tatsächlich ausfällt, ist vom persönlichen Steuersatz abhängig. Genau genommen handelt es sich hier um den Grenzsteuersatz. Er gibt an, in welcher Höhe ein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Die Rückzahlung aus einer Steuererstattung steht dem Steuerpflichtigen zur freien Verfügung. Sie kann natürlich erneut in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Zu beachten ist außerdem, dass der Steuervorteil unter der ausgezahlten Rückerstattung liegt. Das liegt daran, dass die gewährten Zulagen von der Rückerstattung abgezogen werden. Den größten steuerlichen Effekt erzielen Steuerpflichtige mit einem hohen Einkommen oder mit Lohnsteuerklasse 1, da sie eine hohe Steuerlast zu tragen haben. Vorsicht ist angebracht, wenn der Riester-Vertrag vorzeitig aufgelöst werden soll. In diesem Fall ist mit einer Rückzahlung der gewährten Zulagen und der Steuerersparnis zu rechnen. Einige Ausnahmen wie die Entnahme des angesparten Geldes zum Kauf einer selbstbewohnten Immobilie fallen nicht unter die steuer- und zulagenschädliche Verwendung.

Förderfähige Sparformen

Eine Riester-Rente muss nicht zwingend als Rentenversicherung abgeschlossen werden. Neben der Riester-Rente sind ein Riester-Darlehen – auch als Wohn-Riester bezeichnet -, ein Riester-Bausparvertrag, ein Riester-Banksparplan oder ein Riester-Fondssparplan am Markt erhältlich. Die staatliche Förderung gilt für alle Produkte der Riester-Familie gleichermaßen. Wohn-Riester lohnt sich für Menschen, die in absehbarer Zeit eine Immobilie zur Eigennutzung kaufen möchten. Bei Wohn-Riester handelt es sich um ein Darlehen, in das die Zulagen und die Steuerförderung als zusätzliche Tilgung eingebracht werden. Dadurch ist das Darlehen schneller zurückgeführt. Ist der Kauf einer Immobilie in einigen Jahren geplant, bieten sich ein Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Banksparplan an. Durch den Bausparvertrag sichert man sich bereits jetzt günstige Zinsen für ein Darlehen, das erst in fünf oder sechs Jahren in Anspruch genommen wird. Ist der Kauf der Immobilie lediglich eine mögliche Option, kommt ein Riester-Banksparplan in Frage. Das angesparte Kapital kann dann als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung verwendet werden. Bei einem Banksparplan werden monatlich feste Beträge eingezahlt und verzinst. Die Riester-Rente kommt schließlich in Frage, wenn man eine gut kalkulierbare und sichere Altersvorsorge aufbauen möchte. Für die Riester-Rente gilt eine garantierte Verzinsung, die von dem Versicherer gewährt werden muss. Hinzu kommen Gewinn- und Überschussbeteiligungen, die nicht garantiert sind. Der Riester-Aktientfonds gewährt schließlich die höchste Rendite. Allerdings ist diese Sparform meist auch besonders teuer. Den Riester-Aktienfonds kann man über eine fondsgebundene Rentenversicherung oder über einen Fondssparplan abschließen.

Höhe der Zulagen

Die Grundzulage greift für jeden Versicherungsnehmer, sie wird jährlich gewährt und beträgt 154 Euro. Die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Sie beträgt 185 Euro im Jahr für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren ist. Kinder, die ab 2008 geboren sind, werden mit 300 Euro im Jahr gefördert. Junge Versicherungsnehmer erhalten als Berufseinsteiger eine einmalige Zulage von 200 Euro, sofern sie unter 25 Jahren und unmittelbar förderberechtigt sind.

Mindesteigenbeitrag/Sockelbeitrag

Damit die Zulage in voller Höhe gezahlt wird, muss der Versicherte einen Betrag von mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr als Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlen. Diese Grenze gilt auch für Geringverdiener. Geringverdiener müssen diesen Eigenbeitrag ebenfalls leisten. Mindestens fünf Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr sind auf jeden Fall in den Vertrag einzuzahlen. Nur wer diesen Sockelbeitrag von 60 Euro selbst trägt, erhält die staatliche Zulage in voller Höhe. Liegt der Eigenbeitrag unter diesen Grenzen, erfolgt eine Kürzung der Zulagen.

Garantiezins

Die Einzahlung in die Riester-Rente wird mit einem Garantiezins verzinst. Über diese Garantieverzinsung hinaus leistet der Versicherer eine Gewinn- und Überschussbeteiligung, die von seiner Geschäftsentwicklung abhängt und die somit vollständig in seinem Ermessen liegt. Der Garantiezins beträgt für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen wurden, 1,75 Prozent im Jahr. Für Riester-Renten, die ab dem 01. Januar 2015 abgeschlossen werden, gilt der Garantiezins von derzeit 1,25 Prozent jährlich. Ob der Gesetzgeber weitere Reduzierungen des Garantiezinses vorsieht, dürfte mittel- bis langfristig von der Zinsentwicklung am Markt abhängen.

Kosten der Riester-Rente

Bei jedem Riester-Produkt sind die anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Sie schmälern die Rendite unmittelbar. Die klassische Riester-Rente gilt als recht teure Absicherung. Tendenziell gilt die Aussage, dass Direktversicherer die günstigsten Kosten am Markt anbieten. Das liegt daran, dass sie das Internet als wichtigsten Vertriebsweg wählen und somit geringe Abschluss- und Verwaltungskosten generieren. Trotzdem empfiehlt sich vor dem Abschluss eines Riester-Rentenvertrags ein Tarifvergleich. Wie unabhängige Tarifvergleiche zeigen, unterscheidet sich die garantierte Auszahlung je nach Anbieter enorm. Wer also Wert auf eine attraktive Rente im Alter legt, sollte die Anbieter mit ihren Kosten unbedingt vergleichen.

Auszahlungsbeginn

Der Auszahlungsbeginn wird bei den meisten Riester-Verträgen ab dem 65. oder ab dem 67. Lebensjahr festgelegt. Damit richtet er sich im Wesentlichen nach dem Beginn des gesetzlichen Rentenalters. Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, können eine Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr vorsehen. Bei älteren Verträgen ist bereits eine Auszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Zu beachten ist allerdings, dass eine noch früher geplante Auszahlung zulagen- und steuerschädigend sein kann. Wird der Auszahlungsbeginn also noch vor dem 60. Lebensjahr geplant, kann sich dies sehr negativ auf die gewährten Zulagen und auf die Steuervorteile auswirken.

Kündigung

Eine Kündigung der Riester-Rente ist grundsätzlich möglich. Wurde der Vertrag erst kürzlich abgeschlossen, ist von einer Kündigung abzuraten. In den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss fließen fast alle Einzahlungen in die Abschlusskosten ein. Somit ist der Rückkaufwert in der Anfangszeit sehr gering. In späteren Jahren besteht die Gefahr, die gewährten Zulagen und Steuervorteile zu verlieren, wenn ein Riester-Vertrag gekündigt wird. Diese sind dann zurückzuzahlen. Vor diesem Hintergrund sollte man gut überlegen, ob eine Kündigung wirklich sinnvoll ist. Eine Alternative kann die Beitragsfreistellung sein. Sie kann sich anbieten, wenn man die Beiträge nicht mehr zahlen kann. Das angesparte Guthaben verzinst sich dann bis zum Ende der Laufzeit weiter, der Versicherte erhält die verzinste Summe im Alter als Einmalzahlung oder als Rente ausgezahlt.

Häufige Fragen

  • Die Riester-Rente kommt nicht für jeden Interessenten in Frage. Zu unterscheiden sind unmittelbar und mittelbar Förderberechtigte von Menschen, die nicht förderberechtigt sind. Unmittelbar förderberechtigt sind Arbeitnehmer in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Berufs- und Zeitsoldaten. Hinzu kommen Auszubildende, pflichtversicherte Selbständige, sozialversicherte geringfügig Beschäftigte, Bezieher von Vorruhestandsleistungen und Arbeitslosengeld, Personen innerhalb eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres und Künstler oder Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind. Mittelbar förderberechtigt sind die Ehepartner der unmittelbar Berechtigten. Sie dürfen einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und müssen den vorgeschriebenen Eigenanteil einzahlen, um die volle Riesterzulage zu erhalten. Nicht förderberechtigt sind Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, geringfügig Beschäftigte mit Sozialversicherungsfreiheit, Rentner, Berufs- oder Erwerbsunfähige und Studenten. Diese Personen können allenfalls mittelbar förderberechtigt sein, wenn der Ehepartner förderberechtigt ist.

  • Die Förderung besteht im Prinzip aus zwei Teilen: den staatlichen Zulagen und der Steuerersparnis. Jeder Versicherungsnehmer erhält eine Grundzulage. Diese wird vom Staat Jahr für Jahr in den Vertrag eingezahlt. Damit die Zulage in voller Höhe gewährt wird, muss ein Eigenanteil in den Vertrag eingebracht werden. Dieser Eigenanteil beträgt mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr und mindestens 60 Euro im Jahr. Sofern der Versicherungsnehmer Kinder hat, für die er noch Kindergeld erhält, zahlt der Staat außerdem für jedes Kind eine Kinderzulage. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge bei der jährlichen Steuererklärung. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und mit ihm die Steuerzahlung. Die Beantragung der Zulagen ist einfach. Wer den Antrag nicht Jahr für Jahr erneut einreichen will, stellt einen Dauerzulagenantrag. Diese Option ist auf dem Antragsformular zu finden und muss dort nur angekreuzt werden. Die Höhe der Zulagen ist übrigens unabhängig von der gewählten Riester-Sparform, sie ist bei allen Produkten der Riester-Familie gleich hoch.

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